Für die Benutzung der Tennisanlage des TC Horhausen hat der Vorstand eine Platzordnung erlassen. Die gilt es zu beachten:

 

Platz- und Spielordnung
Tennisclub Horhausen 1972 e.V.
Amselweg 34
56593 Horhausen

 

Stand April 2023

 

§1 Spielberechtigt sind

  • Alle (ordentlichen) Mitglieder, die ihren Beitrag für das laufende Kalenderjahr bezahlt haben.
  • Gastspieler, die von einem Vereinsmitglied eingeladen wurden, oder im Vorfeld eine Gastspielerlaubnis beim Vorstand des TC Horhausen eingeholt haben.

§2 Kosten für Gastspieler


Gastspieler haben für die Nutzung der Tennisanlage einen Beitrag in Höhe von 5,- € pro Stunde zu entrichten.
Dieser ist vom einladenden Vereinsmitglied einzutreiben und unaufgefordert an den Kassierer des TC Horhausen weiterzuleiten.
Gastspieler, die im Vorfeld eine Gastspielerlaubnis eingeholt haben, müssen den Beitrag als Vorauszahlung bei einem Vorstandsmitglied leisten.
Eine regelmäßige Nutzung der Tennisanlage setzt die Mitgliedschaft im TC Horhausen voraus und kann nicht über die Regelung als Gastspieler abgewickelt werden!


§3 Reihenfolge bei der Nutzung der Tennisanlage


Sollte es bei der Nutzung der Tennisanlage zu einer Überbelegung kommen, so ist
folgende Reihenfolge einzuhalten:
1. Medenspiele
2. Mannschaftstraining (entsprechend Trainingsplan)
3. vom Verein angesetzte Aktivitäten (z.B. Cardio-Training, Schnuppertraining)
4. alle weiteren Nutzungen durch Spieler entsprechend §1


Sollte es innerhalb von Gruppe 4 zu einer Überbelegung kommen, so erfolgt die Nutzung in der Reihenfolge, wie die Spieler auf der Anlage erscheinen.
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass die Plätze mind. eine Zeitstunde genutzt werden können. Mit Ablauf der Zeitstunde ist der Platz aber freizumachen, sofern ein Spielberechtigter entsprechend §1 wartet und spielen möchte.


Der Verein stellt ein Online-Planungstool zur Verfügung, in welchem sich Mitglieder des Vereins, entsprechend der definierten Regeln, Zeitslots reservieren können. Der Zugang zu dem Planungstool kann beim Vorstand beantragt werden.


$4 Platzpflege

  • Die Tennisanlage darf nur mit Tennisschuhen betreten werden.
  • Jeder hat sich so zu verhalten, dass die Anlage keinen Schaden erleidet.
  • Jeder Spieler hat den Platz nach dem Spiel ordnungsgemäß herzurichten, d.h. Abziehen des Platzes mit der Matte, Reinigen der Linie mit dem Besen und Beseitigung jeglichen Abfalls
  • Die Plätze sind bei Trockenheit grundsätzlich vor und ggfls. während des Spielbetriebs zu wässern. Sofern erforderlich nochmals vor dem Abziehen um Staubbildung zu vermeiden.
  • Bei der Bewässerung der Plätze 1 & 2 sind die Plätze während der Dauer der Bewässerung zu verlassen. Eine manuelle Betätigung/Verstellung der Sprinkleranlage ist tunlichst zu unterlassen. Die Kosten für die Behebung evtl. Schäden an der Sprinkleranlage werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Nach der Benutzung ist die Platzanlage zu verschließen.
  • Größere Beschädigungen (z.B. defekte Linien) sind dem Platzwart unverzüglich zu melden.

§5 Nutzung des Clubheims


Das Clubheim, mit all seinen Einrichtungen, steht allen Mitglieder, Gastspielern und Gästen in der Zeit des regulären Betriebs zur Nutzung zur Verfügung.
Das Betreten des Clubheims mit Tennisschuhen ist untersagt. Bitte die Schuhe vor dem Clubheim ausziehen, oder die Puschen nutzen.
Während der Medenspiele ist die gastgebende Mannschaft dafür verantwortlich, dass das Clubheim anschließend in einem sauberen und ordentlichen Zustand verlassen wird.
Dieses beinhaltet u.a. das Spülen des Geschirrs, Leeren aller Mülleimer, Ausfegen (oder Saugen) des Schankraums.


§6 Bewirtung


Der Verein wird versuchen eine ausreichende Anzahl nicht-alkoholischer und alkoholischer Getränke zum Verkauf an alle Besucher zur Verfügung zu stellen.
Die Preisliste für die Getränke wird im Schankraum ausgelegt.
Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, die von Ihnen konsumierten Getränke in einer Liste zu notieren. Sie erhalten eine monatliche Abrechnung vom Kassierer.
Gäste haben ihre konsumierten Getränke umgehend zu bezahlen. Hierfür steht eine Barkasse zur Verfügung.
Verantwortlich für die Umsetzung ist jedes anwesende Vereinsmitglied!
Die Eltern möchten wir bitten darauf zu achten, dass die Kinder nicht unbeaufsichtigt sich an den Getränken bedienen und dafür Sorge tragen, dass die genutzten Getränke auch in der Liste eingetragen, bzw. bezahlt werden.

 

 

 

Hier findet ihr die Platz- und Spielordnung des TC Horhausen zum Download :

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Platzordnung
TCH_Platzordnung_2023.pdf
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TC Horhausen 1972 e.V

Vereinsnummer: 13276
Tennisverband Rheinland-Pfalz e.V. Region Rheinland
Amselweg 34
56593 Horhausen

Email: Kontakt

Tel.: 0171/2004447